Gremien
Die Mitgliederversammlung wird jährlich einberufen.
Sie setzt sich aus den Mitgliedergruppen zusammen (persönliche Mitglieder, Pfarreien, Fachverbänden und korporative Mitglieder).
Die Mitgliederversammlung wählt alle vier Jahre den Caritasaufsichtsrat.
Der Vorstand besteht aus eins bis drei hauptamtlichen Mitgliedern, die vom Caritasaufsichtsrat gewählt und für die Dauer der Amtszeit vom Bischof von Limburg berufen werden. Der Vorstand legt in Kooperation mit dem Caritasaufsichtsrat Ziele und Schwerpunkte für die Arbeit des Verbandes fest und ist verantwortlich für das operative Geschäft.