Vorsorgemaßnahmen
Wir bieten zu all diesen Thema Beratung und Vorträge für Institutionen oder Vereine an. In einem Einzeltermin können wir alle ihre Fragen rund um diese Themen klären und Sie bei der Erstellung einer Vollmacht oder Patientenverfügung unterstützen.
- Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung regelt die ärztliche Behandlung und ist eine Willenserklärung einer vorausgreifenden Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes. Die Patientenverfügung ist eine vorausschauende Einwilligung bzw. Ablehnung zur Heilbehandlung bzw. medizinischen Maßnahme.
Wann brauche ich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist immer dann ratsam, wenn Sie eine Grunderkrankung haben. Ansonsten sollten Sie mit Ihren/Ihrer Vollmachtnehmer:in über Ihre Behandlungswünsche und Behandlungsvorstellungen besprechen und diese schriftlich festhalten.
Die Beratung beinhaltet keine Informationen zu medizinischen Fragestellungen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung einer Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht, jeder geschäftsfähige Mensch kann sie erklären. Hierbei werden "Vertretungsrechte" an eine andere geschäftsfähige Person übertragen, die dann die genannten "Geschäftsbereiche" besorgen darf. Ist dem Bevollmächtigten die Vollmacht zugestellt und er wird aktiv, wird die Vollmacht ein Rechtsgeschäft. Dadurch kann die gesetzliche Betreuung entbehrlich gemacht werden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen wer später zum Betreuer:in bestellt oder ausgeschlossen werden soll.
Die Beratung zu den oben genannten Themen ist vertraulich, kostenfrei, unabhängig und trägerübergreifend.
Sie haben niemanden den Sie Bevollmächtigen können möchten aber trotzdem vorsorgen?
Dann informieren Sie sich über unser Angebot "Gemeinsam Vorsorgen":
Gemeinsam Vorsorgen ist ein kostenpflichtiges Angebot, indem die Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge sich durch einen Vertrag verpflichtet die Betreuung zu übernehmen, wenn es einmal dazu kommen sollte. Dieses Angebot richtet sich an alle Menschen die sich im Bereich Betreuung und Vorsorge absichern wollen und keine Angehörige haben, denen sie eine Vollmacht übertragen können. Beratungstermine zu diesem Angebot können vereinbart werden.