Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedergruppen zusammen (persönliche Mitglieder, Pfarreien, Fachverbänden und korporative Mitglieder).
Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:
- die Beratung und Entscheidung der Grundfragen der Caritas,
- die Wahl der Mitglieder des Caritasaufsichtsrates,
- die Wahl der zu wählenden Vertreter für die Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg,
- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands
- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Caritasaufsichtsrates,
- die Genehmigung des Jahresabschlusses auf Empfehlung des Caritasaufsichtsrates,
- die Entlastung des Vorstands auf Empfehlung des Caritasaufsichtsrates,
- die Entlastung des Caritasaufsichtsrates,
- die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Verbandes gem. § 20 dieser Satzung.