Rechtliche Betreuung
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Wenn sich Menschen wegen Krankheit, Alter oder Behinderung nicht mehr selbst helfen können, unterstützt sie ein:e rechtliche:r Betreuer:in. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn keine anderen Hilfen möglich sind. Die Betreuung soll dem Wohl des Betreuten dienen.
Wie läuft es ab?
Das zuständige Gericht richtet die Rechtliche Betreuung auf Antrag ein. Es legt einen befristeten Zeitraum dafür fest und bestimmt die zu übernehmenden Aufgabenkreise. Nur für diese sind die vom Amtsgericht bestellten Betreuer:innen zuständig.
Wer übernimmt die Betreuung?
Ehren- und Hauptamtliche Betreuer:innen. Jeder Geschäftsfähige Mensch kann Betreuer werden. In den meisten Fällen werden Angehörige ausgewählt. Daneben gibt es auch hauptberufliche und ehrenamtliche Betreuer. Die Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge unterstützt alle Angehörigen und Betreuer:innen im Main-Taunus-Kreis, Wiesbaden und Kreis Groß-Gerau.
Reform des Betreuungsrecht - Mehr Selbstbestimmung für betreute Menschen
Durch die aktuelle Reform wird das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten gestärkt und die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt. Die Wünsche der betreuten Menschen sind dabei der Wegweiser für unser Betreuerhandeln. Betreute Menschen sollen befähigt werden ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, dabei ist der rechtliche Betreuer unterstützend tätig. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier: Home - Betreuungsvereine in Aktion (betreuungsvereine-in-aktion.de)
Mehr Informationen zum Betreuungsrecht: BMJ - Broschüren und Infomaterial - Betreuungsrecht