Betreuung und Entlastung
Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 kann über die Sachleistung des SGB XI nun auch Betreuungsleistungen erhalten.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können nur den Entlastungsbetrag von 125 € auch für Betreuungen einsetzen.
Insbesondere bei Demenzerkrankten ist eine Entlastung auch für die Angehörigen in Form von Betreuungsleistungen sehr wichtig und sollte frühzeitig in Anspruch genommen werden.
Die Caritas-Sozialstation Hofheim-Eppstein-Kelkheim hat ihr Angebot ausgebaut und bietet neben den Betreuungsleistungen auch im Rahmen der Entlastung verschiedene Serviceleistungen an. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern ausführlich.