Die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) gilt für alle Caritas-Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. In den Richtlinien finden sich die unten genannten Auflistungen.
1. Gehaltstabellen
Die leistungsgereichte Bezahlung in unterschiedlichen Berufsgruppen wird wie folgt aufgelistet:
Anlage 2 (Allgemein)
Anlage 32 Pflegebereich
Anlage 33 Erziehungs- und Sozialbereich
2. Urlaub
Die Urlaubsdauer beträgt bei einer 5-Tage Woche 30 Tage. Die Regelungen zum Urlaubsanspruch stehen in der Anlage 14 der AVR.
3. Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt gemäß der Anlage 5 AVR insgesamt 39 Stunden in der Woche. Teilzeitbeschäftigung ist nach Absprache möglich.
4. Sonderzahlungen
In der AVR gibt es verschiedene Formen von Sonderzahlungen für bestimmt Anlagen. Daher gibt es nur einen Auszug der verschiedenen Bezüge:
- Voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten nach der Anlage 9 der AVR vermögenswirksame Leistungen.
- Kinderzulage für der Anlage 2
- Urlaubsgeld für die Anlage 2
- Weihnachtszuwendung
- Leistungsentgelt für die Anlagen 32 und 33
- Jahressonderzahlungen für die Anlagen 32 und 33
- Betriebliche Altersvorsorge (KZVK)
5. Arbeitsbefreiungen
Die Arbeitsbefreiungen bei z. B. Taufe des Kindes etc. sind in der Anlage 10 der AVR geregelt.
6. Lebensarbeitszeitkonto
2015 wurde erstmalig das Caritas-Flex-Konto eingerichtet. Es ist für alle Mitarbeiter, die außerhalb der Probezeit und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben. Verschiedene Bestandteile des Gehaltes können in ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt werden. Mit der Einzahlung ist es möglich entweder früher in die Rente zu gehen oder eine Auszeit zu nehmen.