Wenn Hilfe notwendig wird
Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst regeln kann und an einer geistigen, psychischen oder körperlichen Erkrankung leidet, so ist die Einrichtung einer Betreuung durch das Amtsgericht erforderlich, sofern keine Vorsorgeregelung getroffen wurde.
Das Jahr 2023 startet mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts! Dies bedeutet an einigen Stellen spürbare Veränderungen und Verbesserungen, aber auch veränderte Anforderungen im Betreuerhandeln.
Das Bundesministerium der Justiz begleitet das In-Kraft-Treten der Reform mit einer breit angelegten Info-Kampagne "Gemeinsam. Auf meinem Weg. Zu mehr Selbstbestimmung in der Betreuung."
Durch die aktuelle Reform wird das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten gestärkt und die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt. Die Wünsche der betreuten Menschen sind dabei der Wegweiser für unser Betreuerhandeln. Betreute Menschen sollen befähigt werden ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, dabei ist der rechtliche Betreuer unterstützend tätig.