Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabechancen zu ermöglichen und die finanzielle Situation von Familien im unteren Einkommensbereich zu verbessern. „Wir begrüßen, dass die Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erleichtert wird“, so Neher.
Mehr als zehn Euro Teilhabeleistungen
Der Deutsche Caritasverband hat sich lange für den Wegfall der Eigenanteile bei der Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung, die Erhöhung der jährlichen Schulbedarfsleistungen und einem Anspruch auf Lernförderung unabhängig von der Versetzungsgefahr eingesetzt. „Notwendig ist jetzt noch eine deutliche finanzielle Erhöhung der Teilhabeleistungen über die zehn Euro hinaus, die im Gesetz stehen.“ Diese Leistungen sind seit der Einführung im Jahre 2011 nicht mehr erhöht worden.
Kinderzuschlag reformieren
„Bedauerlich ist allerdings, dass es bisher nicht gelungen ist, das komplizierte Instrument Kinderzuschlag für die Betroffenen zu vereinfachen. Die neu eingeführten Freibetrags- und Anrechnungsregelungen sind nur schwer zu durchschauen und werden nicht dazu führen, dass Familien diese Förderung besser verstehen“, kritisiert Neher. Insgesamt muss der Kinderzuschlag so reformiert werden, dass möglichst viele anspruchsberechtigte Familien ihren Anspruch geltend machen können.
Wohngeldleistungen einbinden
„Langfristig brauchen wir ein Konzept zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut, in welchem die verschiedenen bestehenden Transferleistungen für Kinder und Familien deutlich besser abgestimmt und möglichst in einem Schritt beantragt werden können“, fordert Neher. Eine wirklich „Starke-Familien-Politik“ brauche zudem eine dynamische Einbindung von Wohngeldleistungen, da gerade in Ballungszentren die Wohnkosten Familien im unteren Einkommensbereich stark belasten.