"Es ist gut, dass Politik mit Notfall-Schutzschirmen Handlungsfähigkeit zeigt; ebenso wichtig ist es aber, die institutionellen Säulen unseres Sozialstaats kontinuierlich zu stabilisieren." Der DCV unterstützt die Rentenkommission in ihrer Botschaft: Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich als umlagefinanzierte und beitragsbasierte Form einer verbindlichen Alterssicherung bewährt. Sie ist so weiterzuentwickeln, dass die Alterssicherung nachhaltig und zukunftsorientiert auch über das Jahr 2025 hinaus gewährleistet ist. "Wir halten es dazu für dringend erforderlich, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Insbesondere die Einkommen nicht abgesicherter Selbstständige müssen - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - zeitnah verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden", fordert Welskop-Deffaa. Die Corona-Krise mache bitter spürbar, was es für Soloselbstständige und Menschen in prekären Lebenslagen bedeute, nicht hinreichend abgesichert zu sein. Gerade in diesen schwierigen Zeiten müssen Reformen in den sozialen Sicherungssystemen darauf abzielen sozialer Ungleichheit entgegenzuwirken.
Regelaltersgrenze
In der Debatte um die Stabilisierung der Gesetzlichen Rentenversicherung wird als Lösung immer wieder die Anhebung der Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr gefordert. Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass die Kommission hier Aufmerksamkeit für die Tatsache sozial differenzierter Lebenserwartung einfordert. "Die Erfahrungen in den Einrichtungen und sozialen Diensten bestätigen die amtlichen Zahlen, dass Menschen aus prekären Lebenslagen häufig deutlich jünger sterben als Menschen, die im Verlauf ihres Lebens privilegiert waren. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters würde zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen. Gesundheitlich beeinträchtigte Menschen würden durch eine Anhebung in Altersarmut geraten. Das muss verhindert werden", unterstreicht Welskop-Deffaa.
Alterssicherung von Frauen
Frauen haben weiterhin größere Rentenlücken als Männer, auch wenn bei den Kindererziehungszeiten in den vergangenen Jahren Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht wurden. Der von der Kommission zu Recht geforderte kontinuierliche politische Diskurs über Alterssicherungsfragen muss die Frage nach der Alterssicherung von Frauen noch intensiver einbeziehen. Den von der Rentenkommission vorgeschlagenen Gendercheck begrüßen wir. Er sieht vor, dass bei allen Gesetzgebungsverfahren eine geschlechterdifferenzierende Folgenabschätzung gemacht wird. Aus Sicht der Caritas ist eine bessere Anerkennung der häuslichen Pflege in der Rente notwendig, ergänzt um die Einführung eines permanenten Rentenanwartschaftssplittings.
Rentenniveau
Die Forderung nach einer Stabilisierung des Rentenniveaus ist sachgerecht, sie kann aber nicht isoliert betrachtet werden. Sinnvoll ist daher die Empfehlung, im jährlich erscheinenden Rentenversicherungsbericht neue Indikatoren aufzuführen, die eine realistische Abschätzung der Rentenentwicklung ermöglichen und die Leistungsfähigkeit der gezahlten Beiträge aufzeigen.
"Auf Grundlage der Reformvorschläge der Rentenkommission ist nun eine sachliche Debatte möglich. Die Rentenversicherung muss ihr Kernversprechen erfüllen, Menschen im Alter verlässlich vor Armut und Bedürftigkeitsprüfung zu bewahren."