Rechtsberatung im Familien-, Sozial- & Ausländerrecht
Familienrecht
Ausländerrecht
Sozialrecht Voraussetzung für eine Rechtsberatung auf dem Gebiet des Sozialrechtes ist zunächst eine ausführliche persönliche Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialbüros im Rahmen der Allgemeinen Sozialberatung. Von dort aus erfolgt die Überleitung an die Sozialrechtsberatung. Kostenlose Rechtsberatung - im Ausländerrecht 1 x monatlich im Sozialbüro Hofheim - im Familienrecht 1 x monatlich im Sozialbüro Hofheim - im Sozialrecht nach vorheriger persönlicher Sozialberatung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialbüros |